Dein Auto in Spanien
Du hast dein Auto in Spanien mit auf die Insel gebracht? Glückwunsch, jetzt kannst du dich frei über die Insel bewegen und die wundervolle Landschaft, die traumhaften Strände und die besten Restaurants erkunden. Aber halt, da war doch noch was?
Richtig, jetzt kommen wir quasi zur Königsdisziplin der spanischen Bürokratie.
Wenn dir bis jetzt schon alles kompliziert vorkam, wird es jetzt noch besser, denn eine Kfz-Ummeldung in Spanien, ist was komplett anderes als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Die Anmeldung erfordert viele Behördengänge und kann unter Umständen mehrere Wochen dauern. Wir erklären die hier kurz, was nun auf dich zukommen kann.
Laut EU-Gesetz besteht die Plicht der Kfz Ummeldung in Spanien nach spätestens 6 Monaten.
Bei Nicht-Residenten, die das Auto mit der auf der Insel haben, muss das Auto umgemeldet werden, wenn sich dieses mehr als 183 Tage auf der Insel befindet, stehend oder fahrend.
Man muss sich in der lokalen Gemeinde anmelden, um dort seine Steuern zu entrichten.
Was die dauerhaften Kosten eines Autos betrifft, kann es sich für dich definitiv lohnen, das Auto in Spanien umzumelden. Damit du dich voll und ganz um den Umzug, deine Familie, geschäftliche Termine kümmern oder einfach nur stressfrei ankommen kannst, ist es hilfreich, dass jemand für dich diesen ganzen Prozess übernehmen kann. Wir haben die Sprachkompetenz und Erfahrung und helfen dir gerne.
Hier erklären wir dir kurz, was so eine KFZ-Ummeldung in Spanien umfasst:
1. Ganz wichtig: nicht jedes Auto kann umgemeldet werden, nur weil es noch perfekt dasteht. Vor allem Autos vor 1997. Nur weil das Auto in Deutschland zugelassen wurde, muss das nicht bedeuten, dass es in der ganzen EU zugelassen wird. Seit 2010 sind Autos, die keine EU-Typ-Genehmigung haben, nicht so einfach umzumelden. Ob das Auto diese Bedingung erfüllt, kann aber beim Händler oder in einer entsprechenden Werkstatt erfragt werden.
2. Zur Ummeldung benötigt man eine EU- Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, kurz CoC). Zur Anerkennung (spanisch homologación) des Wagens, wird der KFZ-Brief und -schein (Zulassungsbescheinigung Teil I+II) benötigt.
3. Jetzt geht es zunächst zu einer Sonderabnahme zum spanischen TÜV, der hier ITV (Inspección Técnica de Vehiculos) genannt wird. Das Fahrzeug muss mit Originalzustand vorgeführt werden und mit dem COC übereinstimmen. Wenn die Prüfung bestanden ist, kann die ficha técnica, die spanische ITV-Bescheinigung, etwas später abgeholt werden.
4. Nun muss zunächst die sogenannte Zulassungssteuer (Impuesto de matriculacion) entrichtet werden. Diese richtet sich nach dem Zeitwert des Wagens, seinem Hubraum und dem CO2-Ausstoß. Die Berechnung kannst du gerne bei uns erfragen und erhältst du auch auf deinem Kostenvoranschlag. Die Zulassungssteuer entfällt jedoch, wenn der Wagen als Umzugsgut deklariert wird. Dafür gibt es aber einige Auflagen.
5. Das Modelo 576 für die Zulassungssteuer zahlen wir im Umfang deiner Kfz-Ummeldung für dich bequem ein. Genauso auch die Kfz-Steuer, die entrichtet werden muss. Dafür melden wir dich bei deiner jeweiligen Gemeinde an.
6. Sind alle Steuern bezahlt, müssen in der zuständigen Verkehrsbehörde (Jefatura de trafico) Verkehrsabgaben gezahlt und alle bisherigen Bescheinigungen vorgelegt werden. Nach erfolgreicher Einreichung erhalten wir den zweiten und letzten Teil der spanischen Papiere (permiso de circulacion).
7. Wie auch in Deutschland besteht in Spanien eine Versicherungspflicht. Gerne empfehlen wir dir eine spanische Autoversicherung. Diese sind weitaus günstiger als in Deutschland.
Die Abmeldung des Fahrzeugs in Deutschland funktioniert automatisch nach spätestens 2 Wochen über die spanischen Behörden und das deutsche Konsulat.
Mit dem Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs, das bereits in Spanien zugelassen war, entfällt ein großer Teil des Aufwandes, allerdings muss es innerhalb von 10 Tagen bei der Jefatura de trafico mit dem Fahrzeugbrief umgeschrieben werden (Solicitud de Transferencia). Auch hierfür kannst du dich gerne an uns wenden.