Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsschluss

Für Verträge mit bornewasser: media  gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. Angebote von  bornewasser: media in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

2. Leistungsumfang
bornewasser: media bietet unter anderem die Erstellung folgender Werbesachen an:

  • Dekoband – gewebt
  • Webseite
  • Firmenlogo
  • Visitenkarte
  • Briefbogen
  • Flyer / Broschüren / Kataloge
  • Dekofolie

bornewasser: media  erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von bornewasser: media , wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss bornewasser: media nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von bornewasser: media zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann bornewasser: media dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit  bornewasser: media schriftlich darauf hingewiesen hat. bornewasser: media ist zu Teillieferungen berechtigt.

Ein Auftrag gilt als erteilt und somit von bornewasser: media angenommen, sobald bornewasser: media mit der Arbeit begonnen hat.

Der Kunde kann den Auftrag innerhalb von 24 Stunden stornieren. Dies ist schriftlich mitzuteilen. Angefangene Aufträge, Arbeiten oder Dienstleistungen, die der Kunde nicht mehr benötigt sind dennoch zu vergüten. bornewasser: media ist berechtigt diese aufgrund der bis dahin erbrachten Leistungen oder nach einem Stundenlohn ( 55,00 € netto) abzurechnen.

Beachten Sie:

Alle Design- und Layoutentwürfe unterliegen dem Copyrecht und sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von bornewasser: media. Für die vom Kunden übersendeten Texte und Bilder übernimmt bornewasser: media keinerlei Haftung. Auch gibt bornewasser: media keinerlei Rechtsberatung in Hinsicht auf Vollständig- und Richtigkeit des vom Kunden gesendeten Impressums. Der Kunde sendet bornewasser: media einen sogenannten Blindtext. Dieser wird in alle Seiten einer neuen Website integriert, bis der endgütlige Text vom Kunden geliefert wird. Auch dafür übernimmt bornewasser: media keinerlei Haftung.

3. Preise und Zahlung
Diese entnehmen Sie bitte unseren Preislisten. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Beachten Sie die angegebenen Informationen und Hinweise.

Stundensatz:
Der Stundensatz beträgt 55,00 € netto.
Rechnung:
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er zusätzlich mit Verzugszinsen rechnen.

Mahnkosten fallen wie folgt an:

1. Mahnung – 7 Tage nach Erhalt der Rechnung + 2,00 € Mahnkosten

2. Mahnung – 7 Tage nach Erhalt der 1. Mahnung + 2,00 € Mahnkosten

3. Mahnung – 7 Tage nach Erhalt der 2. Mahnung + 2,00 € Mahnkosten

Der Kunde muss damit rechnen, dass bornewasser: media Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann bornewasser: media Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. bornewasser: media ist berechtigt, für alle in Punkt 2. angebotenen Dienstleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen. Bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind, behält sich bornewasser: media das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Dieses geht auf Sie über, sobald die Artikel vollständig bezahlt sind.

4. Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Lieferfrist beträgt bei Datenübertragung über das Internet 48 Stunden. Wird eine Webportal, ein Script oder sonstige Leistungen auf CD ausgeliefert, beträgt die Lieferzeit 7 Werktage. Ist für die Leistung von  bornewasser: media die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von a. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie bornewasser: media nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c. Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller; Lieferanten ), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Soweit bornewasser: media ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für bornewasser: media unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für bornewasser: media keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit. Der Kunde hat bei Nichtgefallen, bornewasser: media ein Korrekturrecht von 2 Werktagen einzuräumen.

5. Abnahme

Der Kunde wird die Leistungen von  bornewasser: media nach Maßgabe der von bornewasser: media  zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald bornewasser: media die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Leistungen von bornewasser: media gelten als abgenommen, wenn bornewasser: media die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat a. und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 5 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b. oder der Kunde die Website / die Gtrafik oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder die bestellten Grafiken für Werbung platziert, oder bornewasser: media damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von bornewasser: media erbrachten Leistungen beruht.

Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen ( z.B. durch Erhalt der Rechnung ).

6. Mitwirkungspflicht

Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit bornewasser: media dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit  bornewasser: media keine Korrekturaufforderung erhält. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Wenn n bornewasser: media dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von bornewasser: media wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde bornewasser: media unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

7. Nutzungsrechte

bornewasser: media   räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt bornewasser: media Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von bornewasser: media . Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, bornewasser: media über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. bornewasser: media geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.   bornewasser: media nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die  bornewasser: media keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht.  bornewasser: media wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.  bornewasser: media kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 10,00 € netto in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird bornewasser: media vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde  bornewasser: media  zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet,  bornewasser: media über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder bornewasser: media dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von bornewasser: media z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er  bornewasser: media unverzüglich darüber informieren.

8. Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

Der Kunde räumt bornewasser: media das Recht ein, das Logo von bornewasser: media und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von bornewasser: media zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.  bornewasser: media behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

9. Gewährleistung/ Gewähr der Eintragungs- und Schutzfähigkeit

Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von bornewasser: media innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch bornewasser: media ausgebessert oder ausgetauscht. bornewasser: media behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet. Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (Punkt 6 Abs. 4) beachten. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzen Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der nadiwitt: network binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines nadiwitt: network eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei nadiwitt: network innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen ( Grafiken, Schaubilder, Logos ) wird die Gewähr seitens bornewasser: media nur nach besonderen Vereinbarungen übernommen. Eine Prüfung derer erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.

10. Haftung

Für Rechtsmängel und Garantien haftet  bornewasser: media unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet bornewasser: media . Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von bornewasser: media . Für leichte Fahrlässigkeit haftet bornewasser: media und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.  bornewasser: media haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.

11. Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

12. Datenschutz und Geheimhaltung

bornewasser: media  speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung). Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.  bornewasser: media  weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

13. Kündigung
Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 1 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn er nicht 2 Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen Punkt 7 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann  bornewasser: media fristlos kündigen.

14. Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an. Die E-mail muss den Namen und die E-mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

15. Schiedsklausel

Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand oder seine Beendigung. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann. Ort des Schiedsverfahrens ist Mallorca. Sitzungen des Schiedsgerichts können auch an anderen Orten, insbesondere am Sitz des Obmannes stattfinden. Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann. Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung. Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellen Recht. Es entscheidet auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits. Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz.

16. Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Es gilt ausschließlich spanisches Recht. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz von bornewasser: media  vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Mallorca/Palma vereinbart.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: 20.01.2023

  • Haftungsausschluss

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