Bewohnbarkeitsbescheinigung

Bewohnbarkeitsbescheinigung

Neben dem Energiezertifikat hat noch ein weiteres Dokument große Wichtigkeit in Spanien. Die sogenannte Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habitabilidad). Dieses Dokument bescheinigt die Bewohnbarkeit einer Immobilie. Mit ihr wird dokumentiert, dass die Immobilie gewisse Mindestanforderungen erfüllt. Dazu gehören eine bestimmte Größe, die sanitären Einrichtungen und eine erforderliche technische Grundausstattung. Man benötigt sie, um zum Beispiel erstmals einen Strom- und/ oder Wasseranschluss zu beantragen. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung (kurz: Cédula) hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Danach muss sie erneuert werden. Für die notarielle Beurkundung eines Immobilienverkaufs sollte das Dokument in gültiger Form vorliegen, ist jedoch nicht obligatorisch.

Welche Arten der Bewohnbarkeitsbescheinigung gibt es?

  1. Erstbescheinigung: Cédula de habitabilidad de primera ocupación
    Diese Cédula wird für einen Neubau ausgestellt. Auch bei einer Nutzungsänderung der Immobilie oder einem groß angelegten Umbau bzw. einer Erweiterung des Anwesens muss diese Art der Bescheinigung beantragt werden. Hierfür benötigt man die Baugenehmigung zur Vorlage. Das Dokument wird erst ausgestellt, wenn die Bauendabnahme (Certificado final de obra) durch die zuständige Kommune auf Mallorca erfolgt erfolgt ist. Außerdem ist die Certificación municipal de finalización de obra (CFO) seitens der Gemeinde erforderlich.
  2. Folgebescheinigungen: Cédula de habitabilidad de renovación
    Ist der Gültigkeitszeitraum einer Cédula abgelaufen, muss die Bewohnbarkeitsbescheinigung erneut beantragt werden. Dem Antrag müssen aktuelle Fotos der Immobilie beigefügt werden. Ein Architekt muss zudem schriftlich bestätigen, dass keine Veränderungen an der Immobilie Anwesen vorgenommen wurden.
  3. Für Immobilien vor 1987: Cédula de habitabilidad por carencia
    Für Immobilie, die vor dem 1. März 1987 erbaut wurden und für die nie eine Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca ausgestellt wurde, gibt es ein vereinfachtes Antragsverfahren. Man benötigt jedoch das „Certificado de situación urbanística“ der Gemeinde. Dieses Dokument beinhaltet den Nachweis, dass die Immobilie vor dem Stichtag 1. März 1987 erstellt wurde, seitdem keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden und dass gegen vorherige Besitzer kein Verfahren wegen Bauverstößen eingeleitet wurde.

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